Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist in Kraft getreten. Im Wesentlichen setzt das neue Gesetz – längst überfällig – eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1995 um. In einer zweiten Novelle will die Regierung noch vor der nächsten Bundestagswahl die verschiedenen Teil-Datenschutzgesetzte in eine neue, lesbarere Form gießen. Eine wesentliche Neuerung ist die feste Verankerung des "Datenvermeidungs- und Datensparsamkeits-Grundsatzes" im Gesetz. Das Gesetz stärkt vor allem die Position der Bürger gegenüber der privatwirtschaftlichen Datenverarbeitung.
Als Service können Sie hier das neue Bundesdatenschutzgesetz als PDF-Datei downloaden