Am frühen Abend des 3. Juli war es endlich so weit: Der deutsche Bundestag hat die Änderungen zum BDSG doch noch beschlossen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, beurteilt die neuen Regelungen insgesamt positiv.
Der
deutsche Bundestag hat das neue Datenschutz-Gesetz beschlossen
(Quelle:Deutscher
Bundestag).
Ganz
anders sieht die FDP die BDSG-Änderungen. Sie bezeichnet das Ergebnis in ihrem
Entschließungsantrag als "krassen Fall gesetzgeberischen
Versagens".
Aufgeweicht oder gestrichen
Grund
für die harsche Kritik ist, dass zahlreiche Regelungen gekippt oder aufgeweicht
wurden. Das betrifft z.B. das Datenschutzaudit, das komplett gestrichen wurde.
Oder die ursprünglich geplante Einwilligungslösung, nach der Betroffene in jede
Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken hätten einwilligen sollen.
An
diesem Punkt übt auch Schaar in seiner ansonsten eher zurückhaltenden
Beurteilung Kritik: Die neue Regelung zur Datenweitergabe sehe so viele
Ausnahmen vor, dass sich in der Praxis kaum etwas ändern
werde.
Die wichtigsten Änderungen im
Überblick:
1.
Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte
2.
Listenprivileg bleibt über Umwege erhalten: Formal wurde das
Listenprivileg abgeschafft. Grundsätzlich bedarf es nun einer Einwilligung
des Betroffenen in die Datenweitergabe; zahlreiche Ausnahmen weichen die
Regelung aber auf.
3.
Arbeitnehmerdatenschutz: Massenscreenings sind nur bei begründetem
Verdacht zulässig; ansonsten heißt es nur allgemein, dass Arbeitgeber
personenbezogene Daten der Arbeitnehmer nur "für Zwecke des
Beschäftigungsverhältnisses" verarbeiten darf.
4.
Informationspflicht bei Datenschutzpannen
5.
höhere Bußgelder bei Datenschutzverstößen
6.
Mehr Kompetenzen für die Aufsichtsbehörden, aber keine
personelle
Aufstockung.
7.
Kennzeichnungspflicht, die die Herkunft von Daten offenlegt, jedoch keine
genaue Regelung, wie die Kennzeichnung auszusehen hat.
8.
Kopplungsverbot: Leistungen dürfen nicht davon abhängig gemacht werden,
dass der Betroffene in die Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken
einwilligt.
9.
detailiertere Vorgaben zur
Auftragsdatenverarbeitung
10.
Stärkung der Verpflichtung zur Anonymisierung
Geltung 2009 oder 2012?
Für
Daten, die vor dem 1. Juli 2009 erhoben oder gespeichert wurden, gelten
die
neuen
Regelungen zur Verwendung von Daten für Werbezwecke erst ab dem
1.
September 2012. Für alle anderen tritt das neue BDSG schon zum 1. September 2009 in Kraft.