Bund nimmt Bundesdatenschutzauditgesetz in Angriff

Sechs Jahre nach Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, in dem auch eine allgemeine Regelung zum Datenschutzaudit enthalten ist, hat das Bundesministerium des Innern Interessenverbänden und Bundesländern jetzt einen Referentenentwurf eines Bundesdatenschutzauditgesetzes (BDSAuditG) mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.

Damit vollzieht das Ministerium in seiner Datenschutzpolitik einen Schwenk, indem es nun auch auf den Datenschutz als Wettbewerbsfaktor setzt. In Schleswig-Holstein beispielsweise wird dies schon seit Jahren erfolgreich praktiziert: Datenschutzkonforme Verfahren und Produkte erhalten dort über ein Gütesiegel einen Marktvorteil.

Qualität der Zertifikate nicht gewährleistet

Der Entwurf sieht ein recht kompliziertes und konfliktträchtiges Verfahren vor, in dem private Gutachter als Beliehene hoheitlich agieren sollen. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert: "Ein erster Anfang ist gemacht. Der zentrale noch zu beseitigende Mangel des vorliegenden Entwurfes ist, dass mit ihm die Qualität der Zertifikate nicht gewährleistet wird. Es wird jetzt darum gehen, die bestmögliche Lösung zu finden, die eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten und Betroffenen findet und zugleich zu einer Verbesserung des präventiven Datenschutzes beiträgt."

                                                                                                                                                                                                                             Quelle: ULD

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