Sechs Jahre nach Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, in dem auch eine allgemeine Regelung zum Datenschutzaudit enthalten ist, hat das Bundesministerium des Innern Interessenverbänden und Bundesländern jetzt einen Referentenentwurf eines Bundesdatenschutzauditgesetzes (BDSAuditG) mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Damit vollzieht
das Ministerium in seiner Datenschutzpolitik einen Schwenk, indem es nun auch
auf den Datenschutz als Wettbewerbsfaktor setzt. In Schleswig-Holstein
beispielsweise wird dies schon seit Jahren erfolgreich praktiziert:
Datenschutzkonforme Verfahren und Produkte erhalten dort über ein Gütesiegel
einen Marktvorteil.
Qualität der
Zertifikate nicht gewährleistet
Der Entwurf
sieht ein recht kompliziertes und konfliktträchtiges Verfahren vor, in dem
private Gutachter als Beliehene hoheitlich agieren sollen. Der Leiter des
Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo
Weichert: "Ein erster Anfang ist gemacht. Der zentrale noch zu beseitigende
Mangel des vorliegenden Entwurfes ist, dass mit ihm die Qualität der Zertifikate
nicht gewährleistet wird. Es wird jetzt darum gehen, die bestmögliche Lösung zu
finden, die eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten und Betroffenen findet und
zugleich zu einer Verbesserung des präventiven Datenschutzes
beiträgt."
Quelle: ULD