Urteil untersagt Aufzeichnung von IP-Adressen im Logfile

Das Landgericht Berlin (AZ 23 S 3/07) hat dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Zwar geht es in dem Urteil nur um die Daten eines einzelnen Nutzers, doch dürfte es auch darüber hinaus Wirkung haben.

Bereits am 27. März 2007 hatte das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Initiiert hatte die Klage der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt IP-Adressen stört. Die Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermögliche es, "das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen", so Breyer. Er sieht durch die Aufzeichnung der Logfiles mit IP-Adressen sein "Recht auf informelle Selbstbestimmung" verletzt.


In dem nun rechtskräftigen Urteil sieht Breyer eine Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weiterhin üblich sei.

 

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