Das Landgericht Berlin (AZ 23 S 3/07) hat dem Bundesjustizministerium untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Zwar geht es in dem Urteil nur um die Daten eines einzelnen Nutzers, doch dürfte es auch darüber hinaus Wirkung haben.
Bereits am
27. März 2007 hatte das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium
untersagt, "[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der
Nutzung des Internetportals 'http://www.bmj.bund.de' übertragen wurden, über das
Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Initiiert hatte die
Klage der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der
sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt IP-Adressen stört. Die
Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermögliche es, "das Surf- und
Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen", so Breyer.
Er sieht durch die Aufzeichnung der Logfiles mit IP-Adressen sein "Recht auf
informelle Selbstbestimmung" verletzt.
In dem
nun rechtskräftigen Urteil sieht Breyer eine Signalwirkung für die gesamte
Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens
weiterhin üblich sei.