Bei einer
Anhörung zum geplanten Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) am heutigen
Montag im Wirtschaftsausschuss des Bundestags setzen sich Datenschützer für
einen besseren Schutz von über Satelliten gewonnener personenbezogener
Informationen ein. Um unter anderen den Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten,
hielt es Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD), für angebracht, baldmöglichst ein
"Geodatenschutzgesetz" nachzureichen. Auch Detlef Walter aus dem Büro des
Bundesbeauftragten für Datenschutz hielt ein Spezialgesetz zur Gewährleistung
der Privatsphäre rund um kommerziell verfügbare Satellitendaten für nötig. Es
müsse etwa greifen, wenn ein Betroffener nicht verhindern könne, dass
Informationen über ihn gleichsam aus heiterem Himmel erhoben werden.
Laut
Weichert stellt die Beschattung von oben ein zunehmendes Problem dar. "Sämtliche
Satellitendaten sind georeferenziert", erläuterte der Weichert. Sie könnten so
etwa auf Adressen bezogen werden, was mit Hilfe weiterer soziodemographischer
Daten eine "Individualisierung" der Informationen ermögliche. Für Geodaten
wiederum gebe es "sehr viele Anwendungsfälle", die von der Lokalisierung von
Mobilfunkmasten über die Kartierung landwirtschaftlicher Nutzung und sich daraus
ableitenden Förderungsbedingungen bis hin zum Scoring für die Kreditwürdigkeit
anhand des Wohnumfelds reichen würden. Generell könnten mit den Daten Personen
einem Ort zugerechnet werden, was gerade bei Prominenten als sensible
Information zu behandeln sei und in Grundrechte eingreifen könnte. Erkennbar
werden könnten aber auch Anbauten oder Zusatzanlagen wie ein Swimming-Pool, aus
denen sich Rückschlüsse über den Wert eines Grundstücks ziehen lassen.
Der
behandelte Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen
Erdfernerkundungsdaten" enthält selbst keine Datenschutzbestimmungen. Vielmehr
geht es um die Wahrung militärischer und außenpolitischer Interessen. Mehrere
Abgeordnete wunderten sich, dass der Vorstoß keine Vorgaben zur viel
diskutierten inneren Sicherheit enthält. "Ein Schutz vor Anschlägen" mit einem
deutschen Alleingang etwa zur Verschleierung von Satellitenbildern ist laut
Weichert aber "nicht realisierbar". Terrorplaner könnten einfach auf Daten
ausländischer Anbieter zugreifen. Der "Fluch der Technik" sei es, dass "die
Verletzlichkeit von vielen Objekten erhöht worden ist".
Datenschutzvorkehrungen noch in den Entwurf hinein zu nehmen, wäre
Weichert zufolge keine gute Lösung. Falls man etwa die Einwilligung Betroffener
zur Nutzung personenbezogener Daten durch die Anbieter verlangen würde, käme ein
"bürokratisches Monstrum" heraus. Schließlich seien 80 Prozent der Bodenfläche
hierzulande in Privatbesitz, sodass hier prinzipiell personenbeziehbare Daten
vorlägen. Ein reines Widerspruchsrecht wäre dem Sachverständigen nach dagegen
"sinnvoll bei Daten, die sehr allgemein verfügbar sind". Bei einer mit großer
Auflösung verknüpften "hohen Sensibilität" der Aufnahmen reiche das aber nicht
aus. Vielmehr müssten dafür "klare Erlaubnistatbestände gesetzlich vorgesehen
werden". Weichert monierte zugleich, dass es momentan keine Zweckbindung über
die etwa durch Google Earth verfügbar gemachten Satellitenbilder gebe. Auch hier
seien Einschränkungen sinnvoll.
Vertreter
der Infoterra GmbH, die als Tochter von EADS Astrium Aufnahmen des neuen
deutschen Satelliten TerraSAR-X vertreibt, bezeichneten die Vorkehrungen des
Entwurfs als angemessen. "Das Gesetz gibt uns als Datenanbieter Rechtssicherheit
in außen- und rechtspolitischen Fragen", erklärte ein Mitarbeiter. Zugleich
erhalte das Unternehmen damit "Zugriff auf US-Bauteile" für Satellitensysteme,
deren Export aus den USA von Washington ohne nationale Bestimmungen zur
Gewährleistung der militärischen Sicherheit im Einfuhrland nicht genehmigt
würde.
Der
Entwurf sieht konkret vor, dass jedes von deutschem Boden aus betriebene
hochwertige Erdfernerkundungssystem vom Staat zu genehmigen ist. Die Betreiber
müssen prüfen, ob es sich bei einer Kundenanfrage um eine mögliche Gefährdung
der Sicherheitsinteressen handelt. Kriterien sind etwa der Informationsgehalt
der Daten, die Person des Anfragenden, das angefragte Zielgebiet oder die
gewünschte Zeitnähe. Ergibt die Kontrolle, dass möglicherweise
Sicherheitsaspekte betroffen sind, ist eine Weitergabe der Daten nur mit
Zustimmung der Behörden erlaubt. Der Diensteanbieter muss ferner sämtliche
Anfragen protokollieren und die entsprechenden Daten auf Anfrage
Sicherheitsbehörden herausgeben.
Der
Aufwand für die Implementierung der Bestimmungen wird von Infoterra auf "ein
paar hunderttausend Euro" geschätzt, was bei Kosten für Satellitensysteme in
Höhe von mehreren hundert Millionen Euro zu verschmerzen sei. Ein Abgesandter
vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) betonte ebenfalls, dass die
Auflagen "momentan sehr gut handhabbar sind". Sie gäben auch für den
wissenschaftlichen Datenanbieter einen klaren Kriterienkatalog vor. Generell sei
zu berücksichtigen, dass die Aufnahmen "auch zu Forschungszwecken" genutzt
würden. Dass es sich um schutzwürdige personenbezogene Daten handeln könne,
erscheine dagegen "nicht so kritisch".
Von
Google-Seite kam der Hinweis, möglichst im Gesetzestext selbst noch klarer zu
fassen, dass Zweitanbieter der Satellitendaten wie der Suchmaschinen-Primus
nicht von den Auflagen erfasst werden. Die Sensitivitätsprüfung finde ja schon
statt, bevor man die Bilder erhalte. Enttäuscht zeigte sich Ulrike Flach von der
FDP-Fraktion. Ihr wäre ein "großer Wurf der Koalition" lieber gewesen, der auch
Datenschutzaspekte gleich integriert hätte. Unionsabgeordnete sprachen dagegen
von der "reizvollen Aufgabe", eventuell ein Geodatenschutzgesetz in Angriff zu
nehmen.