Lohnsteuerkarte bald nur noch elektronisch?
Erschreckende neue Dimension des Steuerdatenpools
Nachricht vom 09.08.2007
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008
zugestimmt, das ab 2011 die Ablösung des Lohnsteuerkartenverfahrens durch ein
elektronisches Abrufverfahren vorsieht. Dazu ist geplant, die beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Zusammenhang mit der ab 1. Juni 2007
vergebenen Steueridentifikationsnummer errichtete Datenbank um weitere sensible
Daten anzureichern, wie um die Religionszugehörigkeit, Ehepartner sowie Angaben
über Steuerklassen und Freibeträge, etwa für Kinder und außergewöhnliche
Belastungen.
Dazu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Peter Schaar: "Der von mir kritisierte große Datenpool,
der mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen
vom Säugling bis zum Greis, d.h. für alle Einwohner der Bundesrepublik entsteht,
erhält eine neue Dimension. Zwar sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch bisher
auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Nunmehr werden diese Daten aber in einer
zentralen Datenbank gespeichert."
Eine solche Datenbank werfe verschiedene Fragen
auf:
Wie soll z.B. sichergestellt werden, dass ausschließlich ein
autorisierter Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen kann?
Zwar sei ein Authentifizierungsverfahren für den Arbeitgeber
vorgesehen; die Frage ist aber, ob damit eine rechtswidrige
Informationsbeschaffung Dritter auszuschließen ist.
Außerdem befürchtet Schaar, dass hier neue Begehrlichkeiten
entstehen. So wären die Daten etwa für Sozialleistungsträger und
Strafverfolgungsbehörden interessant.
Es finden sich zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zunächst für
einen bestimmten Zweck gespeichert worden waren, letztlich auch für viele andere
Zwecke verwendet werden: So werden die für steuerliche Zwecke erhobenen Daten
über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der
Empfänger von BaföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Die Mautdaten,
die zunächst nur zur Mautberechnung erhoben wurden, sollen zukünftig auch zur
Strafverfolgung verwendet werden. Der zur Terrorismusbekämpfung eingeführte
Kontendatenabruf steht heute auch Finanzämtern offen.
Schaar erkenne nicht
die in der Begründung behauptete Entlastung der Wirtschaft. Er hält es für
dringend erforderlich, die für 2011 vorgesehene Umstellung auf ein
elektronisches Verfahren gründlich zu diskutieren. Die Verknüpfung mit dem
Jahressteuergesetz 2008 hält der Bundesbeauftragte deshalb für unangebracht. Er
wird darauf hinwirken, die Regelung zur elektronischen Lohnsteuerkarte von dem
Gesetzentwurf abzukoppeln.
Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit