Zum Ende des Jahres läuft die vom Gesetzgeber der Deutschen Post AG eingeräumte Exklusivlizenz aus.
Während das
Europäische Parlament in diesen Tagen darüber berät, die Aufhebung des
Postmonopols bis 2011 zu strecken, hält Deutschland am Wegfall des Briefmonopols
fest: Schon lange haben sich Hunderte lizenzierter Wettbewerber auf die Öffnung
des milliardenschweren Briefmarktes vorbereitet.
„Vielfach gehen die
Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen
der Unternehmen einher“, wie Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit, erklärt. Infolgedessen könne es zu
falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen. Es dürfe aber
nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdrängt und den Anspruch
der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses
verletzt.
Unabhängig vom
endgültigen Wegfall des Briefmonopols sichert die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen
immer einen Wettbewerbsvorteil beim Kunden. Peter Schaar erwartet deshalb von
den Unternehmen, dass sie auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse alle
notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes treffen
werden.
Quelle: Der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit