Wegfall des Briefmonopols – Wegfall des Datenschutzes?

Zum Ende des Jahres läuft die vom Gesetzgeber der Deutschen Post AG eingeräumte Exklusivlizenz aus.

Während das Europäische Parlament in diesen Tagen darüber berät, die Aufhebung des Postmonopols bis 2011 zu strecken, hält Deutschland am Wegfall des Briefmonopols fest: Schon lange haben sich Hunderte lizenzierter Wettbewerber auf die Öffnung des milliardenschweren Briefmarktes vorbereitet.

„Vielfach gehen die Vorbereitungen auf den Wegfall des Briefmonopols mit großen Umstrukturierungen der Unternehmen einher“, wie Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, erklärt. Infolgedessen könne es zu falschen oder mangelhaften Beförderungen von Postsendungen kommen. Es dürfe aber nicht sein, dass der Konkurrenzkampf den Datenschutz verdrängt und den Anspruch der Kunden auf Wahrung des Postgeheimnisses verletzt.

Unabhängig vom endgültigen Wegfall des Briefmonopols sichert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen immer einen Wettbewerbsvorteil beim Kunden. Peter Schaar erwartet deshalb von den Unternehmen, dass sie auch aus wirtschaftlichem Eigeninteresse alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes treffen werden.

 

Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

 

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