Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Möchte eine öffentliche oder eine private Stelle personenbezogene Daten verarbeiten, obwohl es kein Gesetz gibt, das dies erlaubt, ist die Datenverarbeitung nur zulässig, wenn eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt wird. Unter einer Einwilligung versteht man in diesem Zusammenhang, dass die Stelle, die Daten verarbeiten möchte, zunächst Ihr Einverständnis einholen muss. Erst wenn die betroffene Person erklärt hat, dass sie mit der Datenverarbeitung einverstanden ist, darf mit der Datenverarbeitung begonnen werden. Eine Einwilligungserklärung ist nur wirksam wenn,

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