Novelle vom Bundesdatenschutzgesetz wurde beschlossen
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat uns Bürgern ein Grundrecht gesetzt, nämlich das so genannte
„Recht auf informationelle Selbstbestimmung"

Datenschutz ist die gesellschaftspolitische Aufgabe, den Menschen vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechtes zu schützen.

Datenschutz und Datensicherheit sind im Hinblick auf die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien und ihrer rasanten Weiterentwicklung sowie dem wachsenden wirtschaftlichen Wert personenbezogener Daten wichtige Grundpfeiler der Informationsgesellschaft. Der heutige Datenschutz  muss sowohl den gesetzlichen Anforderungen auf informelle Selbstbe­stimmung als auch den Anforderungen der Informationsgesellschaft Rechnung tragen.

 

Der Verband tritt für einen sinnvollen technisch realisierbaren und den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechenden Datenschutz ein. Insbesondere werden hierbei die besonderen berufsständischen Gesetze, Richtlinien und Besonderheiten der Kanzleien beachtet.

Der Verband hat das Ziel, Kanzleien bzw. die Daten verarbeitenden Stellen bei der Lösung der vielfältigen rechtlichen, technischen und organisatorischen Fragen zu unterstützen, die durch die Erfordernisse nach rechtmäßiger, ordnungsgemäßer und sicherer Datenverarbeitung aufgeworfen werden.

Im Rahmen der Aktivität pflegt der Verband auch Kontakte mit Steuerberater-, Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfer-Kammern, mit Steuerberaterverbänden, Anwalts-Vereinen, sonstigen beruflichen Institutionen, der DATEV sowie ande­ren branchenorientierten Hard- und Software-Herstellern und ‑Dienstleistern.

Der Verband fördert speziell die internen und externen Datenschutzbeauf­tragten in Kanzleien.

Der Zweck des Verbandes:  

 

Der Verband Kanzlei-Datenschutzbeauftragter e.V. ist auch Mitglied der