Kann man in mehreren Vereinen gleichzeitig Mitglied sein ?

Es wird immer die Frage gestellt, ob Leistungssportler des NSK`s auch in anderen Eislaufvereinen Mitglied sein können. In allen Sportarten gibt es hier Regeln, die dies untersagen. Es ist lediglich eine Gastmitgliedschaft zulässig.

Hier finden Sie die Regeln der Deutschen Eislauf-Union DEU:

 

Auszug aus der Satzung der DEU

(siehe auch http://www.eislauf-union.de/download/07-AOB.pdf)

 

Art. 10 Startberechtigung

1. Ein Läufer darf innerhalb einer Wettkampfsaison nur für den im Sportpass
ausgewiesenen Verein starten. (Die Wettkampfsaison dauert vom 1. Mai bis
einschließlich 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres).

2. Läufer, die einem Verein angehören, welcher kein regelmäßiges Training in
einer einzelnen Disziplin (Eiskunstlaufen, Eistanzen oder
Synchroneiskunstlaufen) anbietet, können in den nicht zum Training
angebotenen Disziplinen individuell für einen anderen Verein starten, wobei die
Zugehörigkeit zu diesem/diesen Verein(en) auf das jeweilige Startrecht gemäß
Ziff. 1 beschränkt ist. In diesem Fall ist die jeweilige Startberechtigung im
Sportpass einzutragen mit Beschränkung und Gültigkeit auf die Disziplin
(Eiskunstlaufen, Eistanzen oder Synchroneiskunstlaufen).

3. Eine Startberechtigung im Eistanzen und Synchroneiskunstlaufen für einen
anderen als für den ursprünglichen Verein ist auch dann möglich, wenn sich die
jeweils so betroffenen Vereine entsprechend einigen. Ziff. 1 gilt auch hierfür
gleichermaßen.

4. Eine Gastmitgliedschaft in mehreren Vereinen ist möglich.

5. Geht der Verein eines Läufers in Insolvenz oder löst sich auf, so kann der
betroffene Läufer vorübergehend für den zuständigen LEV starten.



Art. 11 Vereinswechsel / Wechsel der Startberechtigung

1. Ein Läufer, der für einen anderen Verein starten will, muss dies schriftlich dem
bisherigen Verein bis zum 30. April mitteilen. Die Startberechtigung für den
neuen Verein gilt ab 1. Mai desselben Jahres.

2. Bei Kündigung durch den Verein kann der Läufer sofort in einen neuen Verein
eintreten und für diesen starten.

3. Wenn beide Vereine einverstanden sind, kann der Läufer sofort den Verein
wechseln und sofort für den neuen Verein starten. Ein eventuelles bisheriges
Startrecht gemäß Art. 10 bleibt hiervon unberührt.

 

 

 

 

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