Nicht jeder große Forscher oder Genie war auch ein guter Lehrer - ähnlich verhält es sich im Sport: Manche Eislaufsportler haben vielleicht nicht die athletischen, körperlichen Voraussetzungen um einen 3-fachen Axel usw. zu springen, sind aber begabt, anderen Jugendlichen das Eislaufen beizubringen. Der NSK unterstützt daher viele Gruppenhelfer und Jungtrainer - denn auch dies ist eine ideale Vorbereitung für das wirkliche Leben.

Der Anfang kann ab einem Alter von ca. 12 Jahren gemacht werden:
Gruppenhelfer-Praktikant beim
NSK
Man kann sich beim
Eiskunstlaufobmann des NSK`s melden, dass man hieran interesse hat und wird dann
einem Fachübungsleiter oder einem Trainer als "Gruppenhelfer-Praktikant"
zugeteilt. Hierbei übernimmt man dann unter Anweisung dieser
Fachübungsleiter/Trainer zunächst kleinere Aufgaben und hilft im
Vereins-Breitensport-Training des NSK`s mit. Auch beim Turnen in der Turnhalle
hilft dieser Praktikant zum Teil mit. Eine solche Praktikanten-Tätigkeit wird
ca. eine Eislaufsaison durchgeführt. Für diese Praktikantentätigkeit gibt
es natürlich keine Vergütung vom NSK - dies ist aber die Grundvoraussetzung für
die nächsten Schritte.
KSB-Gruppenhelfer/Innen-Lehrgang (13-17 Jahre)
Gruppenhelfer/Innen unterstützen
die Arbeit des Übungsleiters bzw. Trainers und werden so auf eine eigenständige
Tätigkeit im Verein vorbereitet. Neben
dem
Lehrgangsprogramm besteht auch Zeit
für gemeinsame Spiel- und
Sportaktivitäten.
Ziele / Inhalte:
Die Ausbildung besteht aus 2 Teilen (Gruppenhelfer-I Lehrgang mit 30 Unterrichtsstunden in Neuss und Gruppenhelfer-II Lehrgang mit einer Wochenend-Exkursion und 30 weiteren Unterrichtsstunden). Nach erfolgreichem Abschluß erhalten die Teilnehmer/Innen eine Gruppenhelferlizenz des KSB zur Mitarbeit in einem Sportverein.
Der NSK beschäftigt dann die vom KSB lizensierten Gruppenhelfer dienstags und donnerstags beim Vereins-Breitensport-Training, d.h. man bekommt dann unter Anleitung von Fachübungsleitern bzw. Trainern sogar schon eine eigene kleine Gruppe zugeteilt. Natürlich "vergütet" der NSK diese Gruppenhelfer-Tätigkeit und die Gruppenhelfer können so ihr Taschengeld aufbessern. Der erfolgreiche Abschluss eines solchhen Gruppenhelfer-Lehrgangs und die mindestens einjährige Tätigkeit als NSK-Gruppenhelfer ist die Grundvoraussetzung für die Meldung zu den nachfolgenden, aufbauenden, weiterführenden Lehrgängen.
Termine und weitergehende
Informationen siehe: 

Nun beginnt
die verbandliche Ausbildung nach den
"Deutschen OlympischenSportbundes (DOSB)"
die beim Eiskunstlaufen und Eistanzen von der
Dachorganisation
"Deutsche Eislauf-Union e.V. -
DEU"
ausgerichtet und verantwortet
werden.
Trainer oder generell Eislauflehrer/innen haben die Aufgabe je nach Fachrichtung Eisläufer/innen in Eiskunstlauf, Eistanz und Paarlauf zu unterrichten, auszubilden oder zu trainieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Sportförderung, Leistungsvorgaben und Leistungsüberprüfung sowie der Einsatz bei internationalen Aktionen. Wesentliche Voraussetzung zur Förderung und Entwicklung des Eissports ist die geordnete und qualifizierte Ausbildung von Trainern und Übungsleitern. In diesem Sinne ist es die Aufgabe des Eiskunstlauf-Spitzenverbandes - der Deutschen Eislauf-Union e.V. (DEU) - an der Aus- und Weiterbildung von Eislauftrainern und Übungsleitern verantwortlich mitzuwirken.
Der Zugang zur Tätigkeit als Eislauflehrer ist jedoch generell nicht geregelt. Üblicherweise ist für den Zugang zur professionellen Tätigkeit als Eislauflehrer der Abschluss als ausgebildeter Trainer der Deutschen Eislauf-Union (DEU) erwünscht. Die Grundlage für die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern bilden hierbei die Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes (DSB). Genauere Informationen über die Trainerausbildung im Eiskunstlaufen finden Sie weiter unten, in den Spezifikationen der DEU. Über die Lizenzstufen 1–4 ergeben sich die Abschlüsse zum Trainer C, B, A bis hin zum Diplom-Trainer.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) übernimmt eine Dachfunktion bezüglich der Ausbildungen in allen Mitgliedsorganisationen. Ziel ist ein stabiles und eigenständiges verbandliches Ausbildungswesen im DOSB, sowohl im sportlichen als auch im organisatorischen Sektor. Die Rahmenrichtlinien des DOSB bieten den Mitgliedsorganisationen eine fundierte Basis, ihr Ausbildungswesen sachspezifisch und personenbezogen zu strukturieren und zu organisieren. Gleichzeitig wird ein verbindlicher Mindestrahmen für alle Mitgliedsorganisationen geschaffen.
Für die Durchführung der Ausbildungsgänge selbst sind in der Regel die jeweiligen Mitgliedsorganisationen, also z.B. der entsprechende Spitzenverband zuständig. Da sich die Ausbildungen über die verschiedenen Lizenzstufen bis hin zum Diplomtrainer an den Rahmenrichtlinien des DOSB orientieren und damit ähneln, wurde darauf verzichtet, zu jeder Sportart einen Trainer-Ausbildungsgang zu beschreiben.
Nur nach Bestehen der jeweiligen Prüfung kann eine entsprechende Lizenz erteilt werden. In den Abschlussprüfungen aller Ausbildungsgänge soll die Lehrbefähigung in einer praxisorientierten Lehrprobe und einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung nachgewiesen werden. Erworbene Lizenzen unterliegen einer gewissen Gültigkeitsdauer und verfallen, wenn nicht in entsprechenden Zeiträumen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen wird.
1. Lizenzstufe:
In allen drei Formen der Abschlussmöglichkeiten C der 1. Lizenzstufe soll ein gemeinsames Basiswissen vermittelt werden. Zudem ist die Differenzierung der Ausbildungsinhalte für die Zielgruppen „Kinder und Jugendliche" sowie „Erwachsene und Senioren" möglich. Die Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt. Weitere Voraussetzung für die Lizenzerteilung ist die Teilnahme an einem „Erste Hilfe Kurs", der nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen darf.Die Tätigkeit des Fachübungsleiters umfasst die Anregung zur Betätigung im sportartspezifischen Breitensport sowie die Gestaltung eines allgemeinen Bewegungsangebotes in der jeweiligen Sportart (Variation der Sportart). Die Ausbildung umfasst mindestens 120 UE. Ausbildungsträger sind die Spitzenverbände.Fachübungsleiter/in C (sportartspezifisch)
Trainer/in C Wettkampfsport (sportartbezogen)
Die Tätigkeit des Trainers umfasst die Hinführung zur leistungs- und wettkampforientierten Betätigung in der jeweiligen Sportart sowie die Gestaltung eines Grundlagentrainings. Die Ausbildung umfasst mindestens 120 UE. Ausbildungsträger sind die Spitzenverbände.
2. Lizenzstufe:
Voraussetzung für die Zulassung zur Trainer B Ausbildung ist der Besitz einer gültigen Trainer C Lizenz sowie der Nachweis einer zweijährigen Trainertätigkeit im Verein. Für die Zulassung zu den anderen Ausbildungen der Lizenzstufe 2 ist die gültige Übungsleiter C oder Fachübungsleiter C Lizenz oder eine gleichwertige Ausbildung vorzuweisen. Absolventen der Trainer B Ausbildung erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 20. Lebensjahres.Fachübungsleiter/in B Fachübungsleiter sind spezifisch ausgebildete Mitarbeiter, die bestimmte Zielgruppen im Freizeit und Breitensport auf einem höheren Fertigkeitsniveau betreuen. Die Ausbildung umfasst mindestens 60 UE. Ausbildungsträger sind die Spitzenverbände.
Trainer/in B
Die Tätigkeiten des Trainers B umfasst die Gestaltung des systematischen leistungsorientierten Trainings. Sie schließt Talentsuche, Talentsichtung und Talentauswahl sowie Weiterführung der sportlichen Grundausbildung und Leistungsentwicklung in der Sportart ein. Die Ausbildung umfasst mindestens 60 UE. Ausbildungsträger sind die Spitzenverbände.
3. Lizenzstufe: Trainer/in A Die Tätigkeit des Trainers A beinhaltet die Gestaltung des systematischen leistungsorientierten Trainings in einer Sportart bis zur individuellen Höchstleistung. Sie schließt Talentsuche, Talentauswahl und Talentförderung mit ein. Die Ausbildung umfasst mindestens 90 UE. Voraussetzung für die Ausbildung sind der Besitz einer gültigen Trainer B Lizenz, der Nachweis einer zweijährigen Trainertätigkeit im Verein sowie die positive Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbandes. Ausbildungsträger sind die Spitzenverbände. Absolventen der Trainer A Ausbildung erhalten ihre Lizenz frühestens nach Vollendung des 22. Lebensjahres.
4. Lizenzstufe: Diplom-Trainer des DOSB
Die Aufgaben eines Diplom-Trainers umfassen Trainingsplanung, -durchführung und -auswertung, Lehrtätigkeit in der Übungsleiter- und Trainerausbildung sowie Mitarbeit im wissenschaftlichen Bereich. Diplom-Trainer arbeiten in der Regel hauptamtlich. Die Ausbildung erfolgt an der Trainerakademie Köln.Aus- und Weiterbildungsordnung der Deutsche Eislauf-Union e.V. (DEU)
Wesentliche Voraussetzung zur Förderung und Entwicklung des Eiskunstlaufs ist die geordnete und qualifizierte Ausbildung von Trainern und Übungsleitern. In diesem Sinne ist es Aufgabe der DEU, an der Aus- und Weiterbildung von Eislauftrainern und Übungsleitern verantwortlich mitzuwirken. Die Grundlage für die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Übungsleitern sind die Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes.
Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes legt das Präsidium der DEU einheitliche Mindestanforderungen für die Ausbildung von Eislauftrainern und Übungsleitern für Eiskunstlaufen und Eistanzen fest.
Die
Richtlinien hierzu die "Aus- und Weiterbildungsordnung der Deutsche
Eislauf-Union e.V." sind in der DEU-Satzung in Regel 600-611
spezifiziert.
(die hier geladen werden kann)
.
DEU-Fachübungsleiter/in C (sportartspezifisch) bzw.
DEU-C-Trainer-Lizenz
DEU-B-Trainer-Lizenz
(Hier kann
die DEU-B-Trainer-Lizenz Ausbildungs- und Prüfungsordnung geladen
werden)
DEU-A-Trainer-Lizenz
(Hier kann
die DEU-B-Trainer-Lizenz Ausbildungs- und Prüfungsordnung geladen
werden)
NSK-Sportler, die die Fachübungsleiter-C- oder C-Trainer-Prüfung bei der DEU abgelegt haben, erhalten in der Regel eine Anstellung beim NSK als so genannte "Jungtrainer". Diese Erhalten eigenverantwortliche Gruppen beim Vereinstraining zugeordnet und haben das Recht - in der Privattrainingszeit - mit Sportlern aus dem Breitensportbereich Küren einzustudieren und/oder zu trainieren. Fachübungsleiter-C oder C-Trainer erhalten dann vom NSK einen C-Trainer/Übungsleiter-Anstellungsvertrag und werden entsprechend entlohnt.
Durch Anstellung unterstützt der NSK diese Massnahmen - die Ausbildungskosten hat natürlich jeder Gruppenhelfer, Fachübungsleiter oder Trainer selbst zu bezahlen.