Richtlinien zur Beschickung von Wettbewerben und Klassenlaufveranstaltungen

 

Meldungen für Klassenlaufen, Lehrgängen, Wettbewerben und Meisterschaften

Die Versammlung beschließt einstimmig, dass ab sofort bei Nichteinhaltung von Meldefristen und/oder nicht fristgerechten Zahlungen  von Gebühren der Spartenobmann über die Annahme der Meldung entscheidet. Bei einer Annahme ist durch den meldenden Verein die doppelte Meldegebühr zu entrichten

 

Meldungen zu sportlichen Aktivitäten außerhalb von NRW

Alle Meldungen haben an den Eissport-Verband NRW zu erfolgen. Meldeschluss ist jeweils 14 Tage vor dem Meldeschluss des jeweiligen Veranstalters. Bei begrenzten Startplätzen und Klassenlaufen entscheidet der Spartenobmann über die Weitergabe der Meldungen.

 

Terminplanung

Anlässlich der Terminplanung werden alle Vereine gebeten, die jeweiligen Ausschreibungen der Vereinswettbewerbe bis zum 16. Juni 2006 dem Eissport-Verband NRW in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.

 

Sportpässe

Die Vereine werden gebeten, die Ihnen ausgehändigten Einlegeblätter für die Sportpässe ( für Sportler ab Teilnahme LJM/LM) den Sportlern auszuhändigen, zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen der Geschäftsstelle des Verbandes baldmöglichst mitzuteilen.

 

Ergänzend weist hier der NSK nochmals darauf hin, dass Meldungen zu Wettbewerben und Klassenlauf-Veranstaltungen die NSK-Sportler rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor Meldeschluß) in Abstimmung mit dem zuständigen NSK-Trainer bei der Eiskunstlauf-Obfrau (in Ausnahmefällen bei der NSK-Geschäftsstelle) zu erfolgen haben und dass zur Meldung auch das entspr. Startgeld eingezahlt sein muss.

Wenn sich an diese Vorgaben nicht gehalten wird, erfolgt keine Meldung durch den NSK!

Mit den anderen NRW-Vereinen und mit dem NRW-Eissport-Landesverband ist abgestimmt, dass dort nur offizielle Meldungen des Vereins - d.h. durch die Eiskunstlaufobfrau - angenommen und bearbeitet werden, eigenmächtige Anmeldungen durch den Sportler sind nicht statthaft.

 

 

  

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