Es wird häufiger die Frage gestellt, wer darf wen beim
NSK trainieren. Hier die Antwort für die Sportler der Probe-Fördergruppe,
der Fördergruppe und der Leistungssportgruppe:
Die nachfolgend aufgeführte Prozedur ist
übrigens die Verfahrensweise die seit zig Jahren beim NSK Praxis
ist:
- Das NSK-Vereinstraining dürfen natürlich nur die vom
NSK schriftlich beauftragten Trainer und Übungsleiter durchführen.
- Das sog.
Privat-Training für NSK-Läufer (zu
den Zeiten in der Neusser Eishalle, die hierfür vom NSK angegeben sind bzw. für die der NSK in anderen Eishallen ein
Nutzungsrecht hat) dürfen nur die Trainer verrichten, die hierzu vom
NSK vertraglich autorisiert sind.
Dann gibt es immer die
wichtige Frage: Können Läufer mehrere Trainer haben?
Antwort:
Grundsätzlich sollte dies nicht sein, aber es gibt in Einzelfällen doch
sinnvolle Ergänzungs-Möglichkeiten -
die Verantwortung und Entscheidung trifft aber immer der zuständige
NSK-Trainer!
- Beispiel 1: Ein Läufer gehört z.B.
zur Probe-Fördergruppe von Trainer "A" (z.B. von Dr.Snasel) - dann
könnten
auch z.B. in Abstimmung
mit Trainer "A" ein anderer NSK-Trainer (z.B. Eva Clemens, Corinna Müller usw.)
ein ergänzendes Privat-Training oder Kür-Training unter Koordinierung von
Trainer "A" erbringen.
- Beispiel 2: Ein Läufer gehört z.B. zur Fördergruppe von NSK-Trainer "B" (z.B. von
Irina Prokhorova) - dann könnte auch z.B. in Abstimmung mit dem
NSK-Trainer "B" ein ergänzendes Training von einem anderen
Stützpunkt- bzw. Landestrainer im NRW-Leistungsstützpunkt Dortmund
absolviert werden, die beiden Trainer haben sich dann abzustimmen, wer der
hauptverantwortliche Trainer zur Förderung des Läufers ist.
- Beispiel
3: Ein Läufer gehört z.B. zur
Leistungsgruppe (und diese Regelung gilt nur für die Läufer der NSK-Leistungsgruppe) von
NSK-Trainer "A" (z.B. von Dr.Snasel) - dann könnte in Abstimmung
mit NSK-Trainer "A" dieser Läufer auch ergänzendes Training in Düsseldorf,
Krefeld, Köln, Leverkusen usw. bei einem weiteren
Nicht-NSK-Trainer nehmen. Hierunter fällt auch das sog. Sommer-Camp-Training
in Oberstdorf, Garmisch-Partenkirchen, Chemnitz, Ascona, Prag,
Rocky-Mountains ... usw.. Kommt jedoch bei dieser Abstimmung
mit dem verantwortlichen NSK-Trainer keine Einigung zustande (z.B. weil man sich nicht
auf die gemeinsamen Trainingsmethoden einigen kann), dann muss
der Läufer entscheiden, ob er beim NSK in Neuss beim NSK-Trainer
"A" bleiben möchte oder ggfs. komplett nach Düsseldorf,
Krefeld, Köln, Leverkusen usw. wechseln möchte. Bei einem Wechsel
nach Düsseldorf, Krefeld, Köln, Leverkusen usw. kann der
Läufer einerseits den Verein (NSK) kompl.
verlassen oder andererseits auch NSK-Mitglied bleiben - im
zweiten Fall startet der Läufer weiterhin für den NSK, gehört aber
nicht mehr zur Leistungsgruppe des NSK`s, d.h. er kann die
hierfür reservierten Vereins- und Privat-Trainingszeiten nicht mehr
nutzen.
Hinweis: Es werden vom NSK nur die Mitglieder der
NSK-Probe-Fördergruppe, der NSK-Fördergruppe bzw. der
NSK-Leistungssportgruppe zu Kadersichtungen, zu Lehrgängen des
NRW-Landesverbandes, zur NRW-Meisterschaft oder zu sonstigen Wettbewerben
(außerhalb von Breitensport-Wettbewerben) gemeldet - Ausnahmen hiervon
gibt es nur für Sportler die am Stützpunkt Dortmund
trainieren.
Ein Vereinswechsel ist offiz. gem. den
DEU-Regularien immer nur
zum 30.6.
eines Jahres möglich. Wird ein Wechsel zu einer anderen Zeit gewünscht,
muss hierüber verhandelt werden und der NSK kann hier einem solchen
Wechselwunsch ggfs. auch während einer Saison in Ausnahmefällen
zustimmen. Grundsätzlich hat der Verein aber
das Recht nach den Regularien der DEU bzw. des LEV-NRW eine Sperre bis zur
nächsten Saison zu fordern.
Wechselt der NSK
einen Vereinstrainer, so werden davon sicherlich besondere
persönliche Sportler-Trainer-Beziehungen tangiert, d.h. hier
können dann solche Situationen wie im Beispiel 3 aufgeführt für eine
Orientierungs-Übergangszeit entstehen. Aus Fairness-Gründen sollte hier dem Läufer zur
Orientierung eine ausreichende Entscheidungsfrist eingeräumt werden (6 - 8
Wochen).